Erste Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV-Verschärfungen angenommen

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Wie uns soeben bekannt wurde, soll die erste Verfassungsbeschwerde dem 1. Senat des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt werden.
An alle rund 4,3 Millionen erwachsene Betroffene:
Unbedingt weitere Verfassungsbeschwerden als Beleg des allgemeinen Interesses und zur Bekundung der eigenen Betroffenheit einreichen!

Antwort des BVerfG aus August 2016 mit Vorlage an den 1. Senat

Hier noch einmal die Zusammenstellung der wichtigsten Dokumente und Vorlagen:

Verfassungsbeschwerde für unmittelbar Betroffene

Beispiel einer Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsverschärfungen nicht unmittelbar Betroffener

Beispiel einer Zurückweisung aus der AR-Abteilung

Antwort an das BVerfG bei Zurückweisung durch die AR-Abteilung

Merkblatt des BVerfG zu einer Verfassungsbeschwerde

Auf Facebook findet Ihr uns unter Hartz IV-Verschärfungen – Verfassungsbeschwerde

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Veröffentlicht 20.08.2016