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Wie uns soeben bekannt wurde, soll die erste Verfassungsbeschwerde dem 1. Senat des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt werden.
An alle rund 4,3 Millionen erwachsene Betroffene:
Unbedingt weitere Verfassungsbeschwerden als Beleg des allgemeinen Interesses und zur Bekundung der eigenen Betroffenheit einreichen!
Antwort des BVerfG aus August 2016 mit Vorlage an den 1. Senat
Hier noch einmal die Zusammenstellung der wichtigsten Dokumente und Vorlagen:
Verfassungsbeschwerde für unmittelbar Betroffene
Beispiel einer Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsverschärfungen nicht unmittelbar Betroffener
Beispiel einer Zurückweisung aus der AR-Abteilung
Antwort an das BVerfG bei Zurückweisung durch die AR-Abteilung
Merkblatt des BVerfG zu einer Verfassungsbeschwerde
Auf Facebook findet Ihr uns unter Hartz IV-Verschärfungen – Verfassungsbeschwerde
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Veröffentlicht 20.08.2016