Zur Entstehung der Verfassungsbeschwerde

Die hier veröffentlichte Verfassungsbeschwerde (VB) für unmittelbar Betroffene, ist diejenige, ohne meine persönliche und weiterführende Begründung,  zu der ich selbst ein Aktenzeichen von dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhalten habe.
Das Grundgerüst bis Punkt 8 habe ich aus einer mit der auf der Seite altonabloggt später ebenfalls veröffentlichten VB, so ähnlich gehalten.
Dieser Ursprung auch auf der Seite der Frau Inge Hannemann, stammt aus der damaligen Zusammenarbeit zwischen der Junge Welt Journalistin Susan Bonath, die verfälschender Weise auf den Web-Seiten der Frau Inge Hannemann als alleinige Erstellerin genannt wird. Frau Bonath hatte mich damals gebeten, ihren Namen nicht im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde zu nennen. Mir selbst ging und geht es nicht darum, wer diese „Sache“ mit welchem Fleiß erarbeitet hatte. Ohne die Unterlagen und ohne die entsprechenden Gesetze, wäre eine zusammenfassende Formulierung des ersten Teils bis Punkt 8 heute auch so nicht öffentlich und ohne die vortrefflichen Formulierungen bis Punkt 8 der Frau Bonath wäre die VB auch nicht so leicht zu lesen!
Leider wurde eine konstruktive Zusammenarbeit von Seiten der Frau Bonath abgebrochen. Auch die Bewerbung der VB ging längst unterschiedliche Wege. Frau Bonath hatte sich schon Anfang August auf anderer Plattform entschlossen, einigen Betroffenen mitzuteilen, dass ein Vervielfältigen und ein Bewilligungsbescheid genügen. Das ist aber wie hier mehrfach darauf hingewiesen und beschrieben nicht ausreichend.

Eine VB braucht auch eine „persönliche Note“ und persönliche Begründung die zu den Grundrechten passt. Den gleichen Weg wie Frau Bonath ging auch Frau Hannemann mit einigen VB’s. Seit meiner Veröffentlichung hier, habe ich nicht ohne Grund wiederholend auf das Merkblatt des BVerfG verwiesen und immer wieder betont, dass die persönliche und zu begründende Betroffenheit notwendig ist, um die Sache vor dem BVerfG bis zu einer Verhandlung oder einem zielführenden Beschluss zu bringen.
Aus meiner Erfahrung sind lediglich Sachlichkeit und Schlüssigkeit in der individuellen Begründung notwendig, wenn die Grundrechte und SGB II Paragraphen ähnlich wie in den verlinkten Beispielen genutzt werden.
Die Richter*Innen des BVerfG wissen sehr wohl, dass die Jurisprudenz nicht in den Schulen gelehrt wird.

Das Beispiel einer Verfassungsbeschwerde für nicht unmittelbar Betroffene, habe ich von einer Bürgerin mit ausdrücklicher Genehmigung zur Veröffentlichung erhalten. Zwei weitere Belege schickten mir andere Betroffene zur Anonymisierung der Dokumente und ebenfalls mit schriftlicher Genehmigung zur Veröffentlichung.

Warum teile ich das trotz der Regeln im Impressum hier auf meiner Seite mit?

In einem so genannten „sozialen Netzwerk“ wird seit 23. August 2016 gegen mich massiv Stimmung gemacht. Dieses ging so weit, mir in Schriftform mehrere „Aufforderung zur Unterlassung“ zuzusenden. Das Ziel scheint mir eindeutig. Diese Seite hier soll verschwinden und jedes Mittel, von politischer Diffamierung (ich gehöre keiner politischen Organisation an), über Ausdrücke in Fäkalsprache, bis zur Androhung von körperlicher Gewalt wird genutzt!

Hier gibt es aber nichts zu unterlassen, sondern einen Widerstand gegen den Sozialabbau gilt es zu beflügeln!

Das Recht kommt nicht zu uns allein, sondern wir müssen mit denen die unsere unveräußerlichen Rechte rauben leider darum „ringen“.

Der Versuch die Sache auf dem juristischen Weg zu klären, ist dabei die friedlichste Lösung für alle Seiten. Sollten wir hier in unserem Land nicht mehr die vollwertigen Rechte wahrnehmen dürfen, nur weil die „Arbeitgeber“ nicht mehr alle „Arbeitnehmer“ zu Existenz sichernden Löhnen beschäftigen wollen, bleiben uns nach einem Beschluss die Wege zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und auch an die UNO-Kommission, der der Sozialabbau unter Missachtung der Menschenrechte schon im Jahr 2011 aufgefallen ist!

Zu den Erläuterungen und Beispielen der Verfassungsbeschwerde

Wer die Wahrheit sucht darf nicht erschrecken, wenn er sie findet
(chinesisches Sprichwort)

kein-gutmutigeres-volk

Veröffentlicht 30.10.2016

Zur Entstehung der Verfassungsbeschwerde