Vereinfachungen oder doch Rechtsverschärfungen

Die Meinung zu der Frage in der Überschrift beantworten Betroffene und eine deutliche Mehrheit der Sozialverbände in Deutschland eindeutig. Hier zum Thema zwei repräsentative Wortmeldungen:
Wortmeldung von Prof. Dr. Sell
Wortmeldung vom PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband
Die Rechtsverschärfungen haben den Deutschen Bundestag passiert, auch mit der Stimmenthaltung der Partei Die Linke im Bundesrat wurden sie durch den Gesetzgebungsprozess hindurch gewunken. Nunmehr über drei Jahre haben weitestgehend hinter verschlossenen Türen die Politik, allen voran die Hartz IV-Parteien mit ihren selbstgewählten Lobbyisten, mit der Wirtschaft Hand in Hand an dem weiteren Sozialabbau in unserem Land gearbeitet.
Schamlos wurden Vorschläge zur Entlastung Leistungsberechtigter und Bundessozial- und Bundesverfassungsgerichtsurteile ignoriert. In wesentlichen Teilen werden ab 01. August 2016 Leistungsberechtigte neue Rechtslagen vorfinden. Der willkürlichen Leistungskürzung, der Einkürzung der KDU (Miete) und einer verschärften Gängelung Betroffener wurde das Tor weit geöffnet. Die Auswirkungen seit dem Jahr 2005 sind bekannt:
Lohndrückerei in breiten Teilen des Berufslebens, bis hin zur Arbeit ohne Geld, Zwangsumzüge, Sanktionen in ein Existenzminimum hinein, Leistungsverweigerungen jeglicher Art, eine exorbitante Steigerung von Stromabschaltungen im Bundesgebiet, eine deutliche Zunahme von Obdachlosigkeit bei Frauen, Kindern und Männern, Jungen, Alten, Gesunden und Kranken, kurzum, ein Vorantreiben des Absenkens des Lebensstandard von Millionen Menschen, mit dem Mittel des Entzuges soziokultureller Teilhabe, sind zuletzt auch Ergebnis eines fehlenden breiten Widerstand.
Ein Teil Betroffener wird die Chance nutzen, innerhalb der 12 Monatsfrist nach Inkrafttreten der Rechtsverschärfungen unter dem Titel
„Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) – Rechtsvereinfachungen“
eine Individualverfassungsbeschwerde – Rechtssatzverfassungsbeschwerde – beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Das Merkblatt auch zur Verfassungsbeschwerde finden wir hier:
Merkblatt zur Verfassungsbeschwerde

Ein Beispiel zur Verfassungsbeschwerde für unmittelbar Betroffene kann hier herunter geladen werden:
Verfassungsbeschwerde für unmittelbar Betroffene

Ein Beispiel einer Verfassungsbeschwerde für nicht unmittelbar Betroffene finden wir hier:
Verfassungsbeschwerde für nicht unmittelbar Betroffene

Quelle der Verfassungsbeschwerde für nicht unmittelbar Betroffene:
WIR SIND BOES

Das in der Verfassungsbeschwerde benannte Gutachten des „Wissenschaftlichen Beirat des Bundesministerium für Finanzen“ finden wir hier:
Wissenschaftlicher Beirat 2008 – Existenzsicherung und Erwerbsanreiz

Hier geht es in die nächste Runde:
Bundesverfassungsgericht wehrt Verfassungsbeschwerden ab – WIR ALLE WEHREN VERFASSUNGSBRUCH AB!

Auf Facebook findet Ihr uns unter Hartz IV-Verschärfungen – Verfassungsbeschwerde

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Veröffentlicht 13.07.2016